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BGH, 07.11.2018 - IV ZR 369/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Klärung entscheidungserheblicher Rechtsfragen erst nach Einlegung der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision; Anspruch auf Prämienrückzahlung nach Rücktritt vom Versicherungsvertrag
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 552a S. 1; BGB § 346 Abs. 1
Grundsätzliche Klärung entscheidungserheblicher Rechtsfragen erst nach Einlegung der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision; Anspruch auf Prämienrückzahlung nach Rücktritt vom Versicherungsvertrag - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Schweinfurt, 04.03.2016 - 22 O 539/15
- OLG Bamberg, 17.11.2016 - 1 U 48/16
- BGH, 07.11.2018 - IV ZR 369/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.05.2017 - IV ZR 501/15
Anforderungen an eine Belehrung über das Rücktrittsrecht nach § 8 Abs. 5 S. 1 …
Auszug aus BGH, 07.11.2018 - IV ZR 369/16
Das erforderte eine Form der Belehrung, die dem Aufklärungsziel Rechnung trug und darauf angelegt war, den Angesprochenen aufmerksam zu machen und das maßgebliche Wissen zu vermitteln (Senatsbeschluss vom 17. Mai 2017 - IV ZR 501/15, juris Rn. 10 m.w.N.). - BGH, 17.10.2018 - IV ZR 106/17
Altvertrag über eine fondsgebundene Lebensversicherung im Antragsmodell: …
Auszug aus BGH, 07.11.2018 - IV ZR 369/16
Der Senat hat mit Urteil vom 17. Oktober 2018 (IV ZR 106/17, juris), dem ein vergleichbarer Sachverhalt wie hier zugrunde lag, entschieden, dass bei einem Vertragsschluss im Antragsmodell der Versicherungsnehmer mit der Belehrung, dass er "innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages" zurücktreten könne, über das für den Beginn der Rücktrittsfrist maßgebliche Ereignis hinreichend informiert wurde. - BGH, 09.09.2014 - IV ZR 99/12
Private Rentenversicherung: Beschränkte Revisionszulassung auf die Möglichkeit …
Auszug aus BGH, 07.11.2018 - IV ZR 369/16
Die grundsätzliche Klärung entscheidungserheblicher Rechtsfragen erst nach Einlegung der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision steht einer Revisionszurückweisung durch Beschluss nach § 552a ZPO in einem solchen Falle nicht im Wege (Senatsbeschluss vom 9. September 2014 - IV ZR 99/12, VersR 2015, 126 Rn. 7 m.w.N.).